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Guter Empfang kommt nicht von ungefähr

Mobilfunkanlagen auf Kirchtürmen: ein Thema mit vielen Aspekten
Ausgabe: 2004/06, Handysender, Handy, Kirchtürme, Oberfeld, Nitsch, Adlberger, Mobilfunk
03.02.2004
- Heinz Niederleitner
Im Turm der Stadtpfarrkirche Linz (Bild) befindet sich eine Mobilfunk-Empfangsanlage. Für die Handynetzbetreiber sind die Kirchtürme interessante Alternativen zum Bau eigener Handymasten. Ästhetische, bautechnische und theologische Gründe sowie nicht zuletzt gesundheitliche Befürchtungen lassen jedoch den Einbau solcher Anlagen im Zwielicht erscheinen.

Strahlende Kirchtürme


Mobilfunkanlagen auf Kirchtürmen: ein Thema mit vielen Aspekten


Mit vielen Fragezeichen versehen ist die Diskussion um gesundheitliche Schäden durch Handystrahlung. Bei Anlagen auf Kirchtürmen kommen theologische und bauliche Aspekte hinzu.

„Als wir 1996/97 die Mobilfunkanlage in unseren Turm einbauen ließen, war das Risikobewusstsein noch nicht so groß wie heute“, erinnert sich Mag. Herbert Unger, Pfarrassistent der Stadtpfarre Linz. „Der Pfarrgemeinderat hat dem Vertrag zugestimmt, weil wir das Geld gebraucht haben.“

Immer mehr Netzanbieter drängen auf den Markt und errichten Handyfunkanlagen. Kirchtürme scheinen für die Betreiber die nahe liegende Alternative zur Errichtung eines eigenen Mastes zu sein: Technisch ist der Einbau rasch zu bewerkstelligen und die Sender sind von außen nicht zu sehen. Die Pfarren erhalten wegen der Anlagen oft dringend benötigte Geldmittel.

Gesundheitsschäden?


In den letzten Jahren hat sich die Diskussion um gesundheitliche Folgen durch Handystrahlung verschärft. Dr. Gerd Oberfeld, Referent für Umweltmedizin der österreichischen Ärztekammer, verwies bei einer Tagung auf drei neuere Studien, die gesundheitliche Beeinträchtigungen und -gefahren bis hin zu einem erhöhten Krebsrisko (v. a. Leukämie und Gehirntumore) zumindest als sehr wahrscheinlich erscheinen lassen. Weitere Symptome wären u. a. Schlaflosigkeit bzw. erhöhtes Schlafbedürfnis, Nervenschmerzen, Energielosigkeit etc.

Oberfeld vertritt das Salzburger Modell, das u.a. deutlich niedrigere Strahlungsgrenzwerte als die Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) vorsieht. „Die ICNIRP ist umstritten, weil sie nur einen Teil der Folgen von Mobilfunk berücksichtigt: die thermischen Effekte“, sagt der Umweltmediziner.

„Die ICNIRP erforscht auch die nichthermischen Effekte“, kontert Claudia Übellacker vom Umweltteam der Mobilkom Austria. Die Forschung rund um gesundheitliche Folgen von Handystrahlung sei ein Puzzle, zu dem noch Teile fehlen. Bis dato habe es für eine gesundheitliche Beeinträchtigung keinen Nachweis gegeben, lautet die Position der Mobilkom. Man rechne auch nicht damit. Die von Oberfeld vorgeschlagenen Grenzwerte hätten keine rechtliche Bindung und seien wissenschaftlich nicht fundiert. Die Mobilkom halte sich an die Richtwerte der ICNIRP, sagt Übellacker.

Weitere Fragen


Bei Kirchtürmen kommen weitere Fragen hinzu: „Meines Erachtens besteht die Gefahr, dass die Türme nicht mehr Zeichen für die Kirche, sondern nur mehr Symbol für Technik sind“, äußert Kunstreferent und Theologe MMMag. Hubert Nitsch seine Bedenken. Dazu kämen ästhetische Probleme und Gefahren für die historische Bausubstanz, sowohl durch den Einbau als auch den Betrieb der Anlagen, die auf bis zu 40 Grad erwärmt werden müssen.

Diese Fragen hat sich die Pfarre St. Peter/Wimberg erspart: Vor gut vier Jahren hat sich der Pfarrgemeinderat entschlossen, ein entsprechendes Angebot nicht anzunehmen. „Aus gesundheitlichen Gründen“, wie Pfarrer KonsR Mag. Karl Arbeithuber sagt. Nicht zuletzt auf Grund des baulich schlechten Turmzustandes ist auch in der Stadtpfarre Linz unklar, ob die Anlage die volle Vertragsdauer von 20 Jahren am Turm bleibt.




ZUR SACHE


Es gibt keine einheitliche österreichweite Richtlinie zu Handyanlagen in Kirchtürmen. In den Diözesen Innsbruck und Salzburg besteht von diözesaner Seite ein generelles Einbauverbot, die Diözese Feldkirch steht ebenfalls „sehr auf der Bremse“. In den anderen Diözesen ist es nicht generell verboten, doch wird jeder Fall genau geprüft.

Aktuelle Richtlinien der Diöz. Linz: Diözesanblatt Nr. 2/2003, Art. 17.


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