Die oö. Landesregierung ist angelobt. Die Landespolitik beschreitet mit Schwarz-Grün neue Wege. Zur Regierungsbildung tauchten Fragen auf. Einige Antworten darauf:
Einrechnung des Landeshauptmanns. Die Landesverfassung, so erläutert Landesrat Dr. Josef Stockinger stammt aus der Ersten Republik. Damals wurde auf Regierbarkeit besonderer Wert gelegt. Die Kann-Bestimmung, den Landeshauptmann in die Mandatsverteilung der Regierungssitze einzurechnen, stärkt die mandatsstärkste Partei.
Regierung und Opposition. Die Landesregierung in OÖ ist eine Konzentrationsregierung, wie in drei weiteren Bundesländern. Opposition einer mandatsstarken Partei, wie jetzt von der SPÖ angekündigt, ist daher eine Opposition innerhalb einer Regierungsbeteiligung. „Wir wollen eine bessere Trennung zwischen Regierung und Opposition, wären daher für Koalitionsregierungen“, sagt Stockinger. Dazu wären aber Verfassungsänderungen (Zwei-Drittel-Zustimmung) notwendig.
Teilung des Gemeinderessorts. Landesrat Ackerl wird im Gemeinderessort nur noch für die Gemeinden mit SP-Bürgermeistern (111) zuständig sein, Stockinger für die anderen (333). Gegenseitig üben sie die Kontrolle aus. Beim Gemeinderessort geht es um mehr als 100 Millionen Euro, die aus dem Finanzausgleich für die Verbesserung der Infrastruktur bereitgestellt werden.Ist die Teilung des Ressorts ein Racheakt der ÖVP? – Nein sagt Stockinger, „wir haben der SPÖ andere Materien (Frauen z. B.) dafür gegeben.“ Parteitaktik spielte gewiss auch eine Rolle. Landeshauptmannstellvertreter Dipl. Ing. Haider sieht es wesentlich anders: „Zum ersten Mal in der Geschichte Oberösterreichs gibt es zwischen SPÖ und ÖVP in der Landesregierung einen Gleichstand. Obwohl wir einen deutlichen Zuwachs haben, haben wir jetzt weniger, weil uns die ÖVP zwei Drittel der Gemeindekompetenzen weggenommen hat. Das ist demokratie- und verfassungspolitisch bedenklich.“ Die Verfassung will Zusammenarbeit nach der Stärke.
Reduzierung der Ausschusmitglieder von 14 auf 13. Die Anzahl legt der Landtag fest. Die schwarz-grüne Koalition hat sich auf 13 geeinigt. Damit steht es 6 (ÖVP) zu 5 (SPÖ) zu 1 (Grüne) zu 1 (FPÖ). In der letzten Periode seien es 14 gewesen, um der kleinsten Fraktion auch einen Sitz zu ermöglichen, sagt Stockinger. Jetzt sind dafür 13 ausreichend (bei 14 hieße die Mandatsverteilung heute 6 : 6 : 1 : 1). 13 Mitglieder pro Ausschuss entspräche dem Stärkeverhältnis im Landtag. Die ungerade Zahl sichere auch, dass es zu keiner Pattstellung komme. Der grüne Klubobmann Gunter Trübswasser verteidigte die Verkleinerung. Sie entspreche dem Kräfteverhältnis im Landtag. 1991 hätte die SPÖ selbst eine Verkleinerung mitgetragen.