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Behinderter wird als Schadensfall gewertet

Ausgabe: 1999/28, Behinderter, Schadensfall, Behinderte
13.07.1999
- Hans Baumgartner
Eltern haben einen Anspruch auf ein gesundes Kind. Behinderte Kinder sind ein „Schadensfall“, der besser nicht eintritt. Der Oberste Gerichtshof hat diese weitverbreite Einstellung bekräftigt.

Der Oberste Gerichtshof hat der Klage von Eltern eines körperlich behinderten elfjährigen Buben rechtgegeben. Die Eltern verlangten Schadenersatz von Bund und Gemeinde Wien, weil die Behinderung ihres Kindes bei den Ultraschalluntersuchungen in einem großen Wiener Krankenhaus nicht rechtzeitig während der Schwangerschaft erkannt worden war. Hätten die Eltern davon gewußt, hätte die Mutter abtreiben lassen, heißt es in der Klage.„So ein Urteil zu fällen ist ein Hammer“, sagt Heinz Forcher. „Eigentlich fehlen mir die Worte. Ich kann die Eltern nicht verstehen, die nach so vielen Jahren gemeinsamen Lebens ihr Kind als ,Schadensfall‘ bezeichnen. Und ich kann das Gericht nicht verstehen. Dieses Urteil heißt doch in letzter Konsequenz: Ärzte, paßt ja gut auf, daß ihr kein möglicherweise behindertes Kind überseht, damit es rechtzeitig ,ausgesondert‘ werden kann.“

Menschenrechte unteilbar


Seit Jahren kämpft der streitbare Tiroler für die Integration und gegen die gesellschaftliche Absonderung von Behinderten im Bereich der Schul- und Berufsausbildung. Für Forcher ist das eine Frage der Unteilbarkeit der Grund- und Menschenrechte, die für alle gelten müssen. „Ich weiß, daß ich oft als ,Radikaler‘ abgestempelt werde, aber die Menschenrechte sind keine Spielwiese für Kompromisse, da geht es um die grundlegende Sicherung der Würde und der Lebenschancen.“ Mit Sorge sieht daher Forcher Tendenzen, die in Richtung einer Aussonderung von Behinderten gehen. Mit der Aktion Leben teilt er die Meinung, daß die pränatale Diagnostik, die in manchen Fällen eine frühzeitige Behandlung von Behinderungen ermögliche, auch gefährliche Schattenseiten hat. Da in Österreich die straffreie Abtreibung behinderter Kinder praktisch bis knapp vor der Geburt möglich sei, könne daraus eine ungeheure Belastung für die Eltern, besonders für die Frauen entstehen. Auch deshalb, weil die allgemeine Meinung mit einem zunehmend vorwurfsvollen Unterton sagt, daß heute niemand mehr ein behindertes Kind bekommen müsse. Diese Einstellung basiere auf einer wachsenden Kosten-Nutzen-Mentalität, in der Begriffe wie „lebensunwertes Leben“ immer ungenierter gebraucht würden. Das OGH-Urteil sei Wasser auf diese Mühlen. Forcher kann Eltern verstehn, die Angst davor haben, ein behindertes Kind zu bekommen. „Als bei meinem Sohn mit sieben Monaten eine schwere Behinderung auftrat, habe ich gebetet, daß er stirbt. Heute kann ich mir das nicht mehr vorstellen, daß ich das getant habe. Und ich kenne Eltern, die auf der Säuglingsstation ihren behinderten Kindern die Apparate abgeschaltet haben. Heute danken sie Gott, daß sie überlebt haben. Viele Menschen“, so Forcher, „haben ein völlig falsches, angstmachendes Bild von Behinderten. Auch deshalb ist Integration so wichtig, um einen Dialog zu ermöglichen – und eigene Erfahrungen mit behinderten Menschen.“
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