Als einen „unzulänglichen Versuch, den Kündigungsschutz für Schwangere zu umgehen“, bezeichnet die Arbeiterkammer Formulierungen in Arbeitsverträgen, wonach eine Schwangerschaft ein Dienstverhältnis beenden würde. In einer Innviertler Reinigungsfirma mußten Frauen u.a. den Satz unterschreiben: „Sollte sich während des ersten Halbjahres der Betriebszugehörigkeit eine Schwangerschaft einstellen, ist das Arbeitsverhältnis mit Bekanntwerden der, Schwangerschaft als beendet zu betrachten“. „Solange solche Dinge vorkommen, braucht sich niemand über niedrige Geburtenraten zu wundern“, meint Hedda Kainz von der Arbeiteterkammer. Die Eigentümerin der Reinigungsfirma, Erna M., rechtfertigt sich, es wäre wegen einer Schwangerschaft in ihrer Firma niemand gekündigt worden. Die Formulierung im Arbeitsvertrag wäre nur enthalten, um den Mitarbeiterinnen deutlich zu machen, daß die Firma an längeren Arbeitsverhältnissen interessiert wäre. Sie sei sich bewußt, daß das rechtlich nicht standhält.