Alle Menschen, die Grund und Boden erwerben oder veräußern wollen, werden mit dem Begriff Grundbuch konfrontiert, ohne genau zu wissen, was das ist. Das Grundbuch war einmal ein dickes Buch, in dem viele Blätter mit den Buchstaben A, B und C bezeichnet wurden. Heute ist das Grundbuch im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung kein Buch mehr; die Elektronik liefert aber den Ausdruck dieser drei vorgenannten Blätter. Im A-Blatt, dem sogenannten Gutsbestandsblatt, sind die Nummern der Grundstücke enthalten und deren Flächenausmaß. Die dabei angeführte Benützungsart muß nicht immer stimmen. Im B-Blatt, dem sogenannten Eigentumsblatt, stehen die Eigentümer der im A-Blatt enthaltenen Grundstücke mit Namen, Geburtsdaten und Adressen und im C-Blatt die Belastungen der Grundstücke. Jedes in Österreich befindliche Grundstück, ob klein oder groß, ob bebaut oder unbebaut, hat eine Nummer. Diese Nummer bezeichnet das Grundstück eindeutig. Flächenausmaß, Eigentümer und Belastungen jedes Grundstückes sind im Grundbuch ersichtlich. Katastermappe beim VermessungsamtDie Form eines Grundstückes sowie die genaue Lage sind hingegen aus dem Grundbuch nicht zu entnehmen. Um dies zu ermitteln, bedarf es der Einsicht in die Katastermappe beim Vermessungsamt; sie kann aber auch bei jedem Notar durch einen entsprechenden Ausdruck der „Grundbuchsmappe“ vorgenommen werden. Änderungen im Grundbuch, bezüglich des Flächenausmaßes, der Eigentümerverhältnisse oder der Belastungen, bedürfen eines Antrages.Wenn auch jedermann einsichtig ist, daß ohne Zustimmung des Grundeigentümers Belastungen z. B. durch ein Pfandrecht nicht oder kaum möglich sind, so herrscht doch weitgehend Unkenntnis darüber, daß auch Löschungen von bereits zurückgezahlten Darlehen eines Antrages des Eigentümers bedürfen. Von Amts wegen dürfen solche Löschungen nicht vorgenommen werden.Einsicht in das Grundbuch steht jedermann, auch ohne Angabe von Gründen, zu. Er kann sogar erfahren, wann und zu welchem Preis ein Grundstück ge- oder verkauft wurde. Das Grundbuch ist eben ein „öffentliches Buch“. Öffentlich heißt, daß jedermann die gewünschten Auskünfte erfahren kann. Ein Grundbuchauzug kostet öS 110,-.