Dieses Wochenende findet in Wien eine hochrangig besetzte Fachtagung zum Thema „Leben. Sterben. Euthanasie?“ statt. Die Päpstliche Akademie für das Leben befaßte sich vor kurzem bei ihrer Vollversammlung ebenfalls mit der Euthanasiefrage. Bereits Mitte Jänner fand in Straßburg ein Spezialisten-Hearing des Europarates zu Sterbebegleitung und Euthanasie statt. „Euthanasie“ bedeutet auf griechisch der „gute Tod“. In unserem Sprachgebrauch ist damit die Beihilfe zum Freitod bzw. die Tötung auf Verlangen gemeint. Befürworter verkaufen die Euthanasie als „humanes, selbstbestimmtes Sterben“ als „Alternative“ zu einem langen Leiden oder einem Dahinsiechen im Koma. In Holland sieht die Euthanasiebewegung den Vorreiter ihrer Ideen. Dort ist Töten auf Verlangen unter bestimmten Voraussetzungen straffrei. Die Entwicklung zeigt, daß unter dem Deckmantel der Humanität die Grenzen immer weiter hinausgeschoben werden. 1984 formulierte eine Ärzterichtlinie noch: Töten auf Verlangen setzt strikte Freiwilligkeit, dauerhaftes Todesverlangen und ein unerträgliches, unheilbares Leiden“ voraus. 1994 wurden auf Drängen der Ärzte auch Patienten ohne tödliche Krankheit sowie Patienten, die nicht (mehr) zustimmen können (Komapatienten, hirngeschädigte Babys etc.) in die Euthanasieliste aufgenommen. 1996 geschah die Euthanasie bereits bei einem Viertel der 3200 Fälle ohne Zustimmung der Betroffenen. Aus der „freien Entscheidung“ wird immer öfter die „tödliche Fürsorge“ wohlmeinender Ärzte und Verwandter. Mit der Euthanasie wird ein höchst gefährliches Tor geöffnet. Es nur zuzuhalten, auch mit dem Gebot Gottes, ist zu wenig. Auf die realen Ängste der Menschen gibt es nur eine Antwort: die Sterbebegleitung muß ausgebaut werden, menschlich und medizinisch.