Die politische Diskussion m den 13. und 14. Monatslohn sowie um die Abfertigung dreht sich im Kreis. Der Lärm scheint zu groß, um die Argumente noch hören zu können. – Ein Beitrag zur Versachlichung der Diskussion.Vergangene Woche unterbreitete Landeshauptmannstellvertreter Dr. Christoph Leitl in einem Interview in „profil“ den Vorschlag, ohne Tabus in der Steuerreformdiskussion an „heilige Kühe“ des Gehaltswesens heranzugehen.auszahlen – abführenEr meinte u. a. zum Thema Dienstgeberbeiträge in der Sozialversicherung: „In einem ersten Schritt müßte man die Arbeitgeberanteile einfach dem Arbeitnehmer auszahlen. Der soll dann selber die Beiträge abführen. Dann bekäme er mehr Geld auf die Hand, und er wüßte wenigstens, wofür dieses Geld verwendet wird“ (Sozialversicherung).aufteilen – bekommenDie Abfertigungen bezeichnete Leitl als überholt, sie hätten jeden Sinn verloren in einer Zeit, „in der wir dauernd mehr Flexibilität und Mobilität von den Arbeitnehmern fordern“. Den dreizehnten und vierzehnten Lohn, schlägt Leitl vor, sollte man einkommens- und aufkommensneutral auf die zwölf Monatslöhne aufteilen. Die Arbeitnehmer sollten übers Jahr gleich viel Geld bekommen, aber nicht mehr in 14 Teilen, sondern in zwölf. Die Reaktionen waren scharf. So meinte der SPÖ-Klubobmann im oö. Landtag, Dr. Karl Frais: „Leitl möchte in wirtschaftshörigem Übereifer bewährte Strukturen unseres Staatsgefüges auf dem Altar des momentan modischen Neoliberalismus opfern.“ Auch aus der eigenen Partei kam Ablehnung: „. . . Vorschläge, die auf eine Zertrümmerung dieser Gehaltsbestandteile hinauslaufen“, sagte der AK-Vizepräsident Helmut Feilmair und sprach dabei im Namen der Fraktion Christlicher Gewerkschafter und der ÖAAB-AK-Fraktion. In einem Inserat der Serie „Das ist unfair“ wurde Leitl vorgeworfen, er wolle das 13. und 14. Gehalt und die Abfertigungen abschaffen. „Das ist unfair“, schrie das Inserat.Die Gehalts-Diskussion (siehe Seite 4) geriet in die emotionale Sackgasse. Sachargumente kamen unter die Räder. Wir möchten daher ein paar nachliefern.Hubert Wipplinger, der Vorsitzende des oö. Gewerkschaftsbundes, meint, man müßte sich zunächst ansehen, warum das Urlaubs- und Weihnachtsgeld auf Monatslöhne umgelenkt werden soll. Leitl habe mit den Lohnnebenkosten argumentiert. Der Effekt wäre aber nur rein statistisch. Gerade Wirtschaftsvertreter hätten jahrelang geklagt, der Wirtschaftsstandort Österreich habe wegen der Lohnnebenkosten Wettbewerbsnachteile. „Warum also?“, fragt der Gewerkschaftsvorsitzende und sorgt sich: „Folgt auf die Diskussion über die Lohnnebenkosten eine über zu hohe Monats- und Stundenlöhne“. Arbeitnehmer hätten weniger Möglichkeiten, Steuern zu sparen, so sei die Gefahr, daß sie mittelfristig mehr Steuerlast übernehmen müssen.gewinnen – verlierenBei einer Umlegung der Abfertigung auf die Monatslöhne stellt sich für Hubert Wipplinger vor allem die Frage nach der Höhe. Das ÖVP-Modell des Abfertigungsfonds (in einen Fonds werden 2,5% des Lohnes bezahlt), bewertet er, daß die Arbeitgeber auf Kosten der Arbeitnehmer Lohnkosten sparen wollen. Außerdem bestehe die Gefahr, „daß diese Erhöhung des Grundlohnes schnell durch folgende niedrigere Lohnerhöhungen aufgesogen werden würde und der derzeitige Steuervorteil für Abfertigungszahlungen verloren ginge.“Wie es zum 13. und 14. Monatslohn und zur Abfertigung kamFranz Gall von der oö. Arbeiterkammer über die geschichtlichen Wurzeln der uns heute so selbstverständlichen Gehaltsbestandteile – 13. und 14. Monatslohn sowie Abfertigung:„Die Sonderzahlungen (13./14. Monatslohn) wurden in der Nachkriegszeit zur Stärkung der Kaufkraft ‘erfunden’ und zu diesem Zweck bzw. zum Ausgleich der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Selbständigen mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert. Durch diese Steuerbegünstigung ist es mit der Zeit fast durchgehend üblich geworden, in den Kollektivverträgen die Jahreslöhne in 14 Teilen zu verankern.Die Abfertigungen waren zuerst im Angestelltengesetz verankert, um die Betriebstreue zu belohnen. Ende der 70er Jahre kam es zur Gleichstellung der Arbeiter mit der Arbeiterabfertigung. Sonderzahlungen und Abfindungen kennen auch Kollektivverträge anderer Länder. Die österreichische Besonderheit ist, daß in (fast) allen Kollektivverträgen Sonderzahlungen in Höhe von zwei Monatslöhnen und die Abfertigung gesetzlich geregelt ist.Luft kriegenReinhard Gratzer von der Kath. Arbeitnehmer/innen Bewegung (KAB) gibt einen zusätzlichen Nachdenkanstoß: Bevor über den 13. und 14. geredet wird, sollte man aber über den 15., 16., 17. und 18. reden, den manche erhalten. Der 13. und 14. darf nicht abgeschafft werden, weil die Wenigverdiener mit diesen Lückenfüllern rechnen. Sie leben finanziell am Limit und können sich mit dem 13. und 14. etwas Luft verschaffen.Er stimmt Leitl zu, daß es wichtig sei, darüber zu informieren, was mit den Steuern und Sozialabgaben finanziert wird; das könnte durchaus auf dem Lohnzettel stehen. „Viel wichtiger ist es aber, herauszustreichen, wie wichtig Sozialleistungen sind.“