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Bischofskonferenz: Erzbischof Lackner präsentierte Ergebnisse der Herbstvollversammlung

Bischöfe zu Sterbehilfe, Synode, Klimaschutz

Kirche Österreich

Dass Beihilfe zur Selbsttötung unter bestimmten Voraussetzungen ab 1. Jänner straffrei sein wird, erfüllt die Bischöfe mit Sorge.

Ausgabe: 46/2021
17.11.2021
Im Erzbischöflichen Palais kamen die Bischöfe zusammen, bevor sie die Herbstvollversammlung im Dialoghotel der Fokolar-Bewegung „Am Spiegeln“ von 8. bis 11. November fortsetzten.
Im Erzbischöflichen Palais kamen die Bischöfe zusammen, bevor sie die Herbstvollversammlung im Dialoghotel der Fokolar-Bewegung „Am Spiegeln“ von 8. bis 11. November fortsetzten.
© Erzdiözese Wien / Stephan Schönlaub, Stephan Schönlaub 2021

Sie warnen in einer Erklärung zum Abschluss der Herbstvollversammlung in Wien vor den Folgen der bevorstehenden Gesetzesänderung. In allen Ländern, die Suizidbeihilfe straffrei gestellt haben, zeige sich dieselbe Entwicklung: Aus dem Ausnahmefall werde eine gesellschaftlich akzeptierte Normalität. Damit dies in Österreich nicht passiert, weisen die Bischöfe auf Mängel hin, die der Entwurf zum Sterbeverfügungsgesetz enthält.

 

Sorge vor Missbrauch

Es sei verabsäumt worden, die nach ärztlicher Aufklärung notwendige Bedenkfrist von zwölf Wochen und die Errichtung einer Sterbeverfügung zwingend vorzuschreiben. Ebenso sei die psychische Beihilfe zum Suizid straflos, kritisierte der Bischofskonferenz-Vorsitzende, Erzbischof Franz Lackner: „Damit sind Versuchen, auf vulnerable Personen Druck aufzubauen, Tür und Tor geöffnet.“ Inakzeptabel ist für die Bischöfe, dass die Entscheidungsfähigkeit des Suizidenten nicht verpflichtend von Psychiater/innen bzw. Psycholog/innen beurteilt werden muss.

 

Mängel

Für die Suizidvariante durch tödliches Gift aus der Apotheke sind zwölf Wochen Bedenkzeit und die Errichtung einer Sterbeverfügung erforderlich. Beihilfe zu jeder anderen Art des Suizids sei hingegen unmittelbar nach der zweiten ärztlichen Aufklärung straffrei. Damit wäre es zulässig, „der suizidwilligen Person sofort nach der zweiten ärztlichen Aufklärung eine Schusswaffe auszuhändigen, damit sie sich an Ort und Stelle das Leben nimmt“.

 

Würde

In diesem Zusammenhang fordern die Bischöfe Rechtsanspruch auf Hospiz- und Palliativversorgung und die Sicherstellung der dafür nötigen Finanzmittel. Die Bischofskonferenz kritisiert, dass im aktuellen Diskurs „Sterben in Würde“ scheinbar nur durch Selbsttötung möglich sei. Diese manipulative Rede verkenne nicht nur die Tatsache, dass jeder Suizid eine menschliche Tragödie bleibt. Es werde auch all jenen Unrecht getan, „die bisher menschenwürdiges Sterben durch eine verlässliche und achtsame Begleitung ermöglicht haben und dies auch in Zukunft tun werden“.

 

Pflegenotstand

Die Bischöfe unterstützen die Hilferufe der Caritas und anderer Trägerorganisationen von Krankenhäusern und Pflegeheimen, die vor Versorgungsengpässen warnen. Der Pflegebereich dürfe nicht selbst zum Pflegefall werden. Daher fordern die Bischöfe eine Ausbildungs- und Personaloffensive und abgesicherte Finanzierung.

 

Klimaschutz

Im Blick auf den Weltklimagipfel in Glasgow riefen die Bischöfe zu entschiedeneren Schritten auf, um – wie von Papst Franziskus und den Repräsentanten der Weltreligionen gefordert – so schnell wie möglich einen Netto-Kohlendioxid-Ausstoß von null zu erreichen. Reiche Länder dürften nicht weitermachen wie bisher, so Erzbischof Lackner. Auch die Kirche in Österreich sei gefordert: „Es muss mehr getan werden.“

 

Weltsynode

Für die Erfahrung von gelebter Synodalität wird es mehr Zeit und Raum geben als ursprünglich geplant. Die Abgabefrist für die diözesanen Botschaften wird bis Palmsonntag, 10. April 2022, verlängert. Erzbischof Lackner lud einmal mehr alle Menschen ein, sich an dem synodalen Prozess zu beteiligen: „Sprechen wir miteinander ehrlich über die Erfahrungen, die uns innerlich berühren. Ebenso wichtig ist die Bereitschaft, einander aufrichtig zuzuhören.“

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