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Neues bei Ethischen Geldanlagen der katholischen Kirche

KIRCHE_ÖSTERREICH

Die katholische Kirche hat ihre Richtlinien für Ethische Geldanlagen aktualisiert und in verschiedenen Punkten verschärft. Gold und andere Edelmetalle werden künftig vermieden. 

Ausgabe: 18/2024
30.04.2024
Die katholische Kirche setzt auf Ethische Geldanlagen.
Die katholische Kirche setzt auf Ethische Geldanlagen.
© APA

Um verantwortungsvoll mit Geld umzugehen wurden 2017 von der Österreichischen Bischofskonferenz Richtlinien für Ethische Geldanlagen beschlossen.

 

Die darin enthaltenen Kriterien folgen einer ökumenisch-christlichen Ethik (Gerechtigkeit, Frieden, Bewahrung der Schöpfung) und werden ständig überprüft. So sind bei der letzten Vollversammlung der Bischofskonferenz im März überarbeitete ethische Richtlinien über Finanzanlagen beschlossen worden. 


Eine wesentliche Änderung des Regelwerkes betrifft den Ausstieg bei der Veranlagung in Gold und andere Edelmetalle. Grund dafür sind die mit ihrer Gewinnung verbundenen negativen Auswirkungen. Das teilte die von der Bischofskonferenz mit den Ordensgemeinschaften eingesetzte „Ständige Kommission“ kürzlich mit.


Klare Ausschlusskriterien


Besonders detailliert verfasst sind bei den aktualisierten Richtlinien die Ausschlusskriterien, die „grundsätzlich verbindlich“ sind. Sie gelten für Veranlagungen bei Staaten oder Firmen mit massiven Einschränkungen der Menschenrechte und hinsichtlich international geächteter Waffen. Ausgeschlossen sind Veranlagungen bei Produzenten oder Händlern, die im Bereich des Müllexports, der Biozide, der Massentierhaltung, des Glücksspiels oder der Lebensmittelspekulation tätig sind. Verboten sind auch Geldanlagen bei Unternehmen, die von Abtreibung, Sterbehilfe oder der Nutzung embryonaler Stammzellen profitieren.  


Neben der Verschärfung der  Richtlinie im Blick auf physisches Gold und alle anderen Edelmetalle, wo keine kirchlichen Neuinvestitionen mehr zulässig sind, betrifft ein weiteres neues Ausschlusskriterium die Privatisierung von Trinkwasser. Demnach sind Investitionen in Unternehmen unzulässig, wenn der Ankauf oder Besitz von Wasservorkommen unter Ausnutzung einer Monopolstellung zulasten der lokalen Bevölkerung geht.


Die überarbeiteten ethischen Richtlinien (voller Name: Richtlinie Ethische Geldanlagen der Österreichischen Bischofskonferenz und der Ordensgemeinschaften, kurz: FinAnKo) treten mit einer einjährigen Übergangsfrist in Kraft. Verbindlich sind die Richtlinien für alle Institutionen der Diözesen in Österreich. Ihre Einhaltung wird den Ordensgemeinschaften „dringend nahegelegt“.


Info:  www.finanko.at

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